F – Fundtiere
Fundtiere sind meldepflichtig!
Findet man auf der Straße ein verletztes Tier, das offensichtlich ohne Halter ist, hilft man ihm und bringt es normalerweise zum Tierarzt. Es ist nur zu verständlich, dass sich in dieser nicht alltäglichen Situation kaum jemand über die möglichen finanziellen Konsequenzen Gedanken macht. Noch weniger darüber, dass ein Fundtier meldepflichtig ist.
In erster Linie sollte man einem verletzten Fundtier schnellstmöglich tierärztliche Hilfe zukommen lassen. Genauso wichtig ist jedoch, das Fundtier der zuständigen Behörde zu melden. Um ein Fundtier handelt es sich, wenn sich das Tier verirrt hat bzw. dem Besitzer dauerhaft entlaufen ist oder wenn das Tier verloren gegangen und der Besitzer unbekannt ist.
Im Gegensatz dazu gehören herrenlose Tiere niemandem.
Dies ist bei Wildtieren der Fall oder bei Tieren, an denen der Eigentümer sein Eigentum durch z. B. Aussetzen aufgegeben hat. Die Unterscheidung, ob es sich bei dem gefundenen Tier nun um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt, ist im Einzelfall sehr schwierig. Für die Übernahme der Tierarztkosten aber ist die Unterscheidung ausschlaggebend, da die Gemeinden sich nur um Fundtiere nicht aber um herrenlose Tiere kümmern müssen.
Da das Aussetzen und unversorgte Zurücklassen eines Tieres gemäß §3 Nr. 3 Tierschutzgesetz verboten und mit einem Bußgeld bis 25.000,- Euro belegt ist, geht man zu Gunsten des Eigentümers im Zweifelsfall davon aus, dass es sich um ein Fundtier handelt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Gemäß §965 BGB ist der Finder verpflichtet, unverzüglich Anzeige beim Eigentümer oder wenn der unbekannt ist, bei der zuständige Behörde zu erstatten.
Die Reihenfolge, nämlich erst Fundmeldung und dann Tierarzt, entscheidet darüber, ob man als Finder ggfl. die Tierarztkosten übernehmen muss oder nicht und ob man sich wegen Unterschlagung einer Fundsache strafbar macht.
Zuständige Behörde ist zunächst das Fundbüro bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt, in der das Tier gefunden wurde. Alternativ kann das Tier auch im Tierheim abgegeben werden und das Tierheim übernimmt dann die Fundanzeige. Außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes oder des Tierheims ist die Polizei zuständig, die die Anzeige aufnehmen muss!
In Bochum können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheims (Mo, Di, Do, Fr – 08:00 bis 17:00 Uhr und Mi, Sa, So 08:00 bis 14:00 Uhr) die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) anrufen, die dann den Tier-Notruf beauftragt!
Jörg Schlüter vom Tier-Notruf und weist nachdrücklich darauf hin:
„Bitte beachten Sie, wenn Sie in Hattingen oder Bochum ein Fundtier haben – informieren Sie bitte ausschließlich das Tierheim in Bochum (während der Öffnungszeiten) oder die Polizei (außerhalb der Tierheim-Öffnungszeiten). Nur wenn die Polizei oder das Tierheim uns alarmiert, dürfen wir den Einsatz übernehmen. Bei uns gemeldeten Fundtieren dürfen wir nicht eigenständig agieren. Falls notwendig, weisen Sie die Polizei darauf hin, dass sie den Tier-Notruf informieren soll.“
Quelle: https://www.tierschutzverein-bochum.de/transport-unterbringung-fundtiere-bochum.html