A – Ablauf einer Katzenfangaktion

Hier sehen Sie, wie eine Katzenfangaktion von statten geht. Der Katzenschutz Haltern hat uns freundlicherweise die Fotos und Texte zur Verfügung gestellt.

Hier möchte ich einmal zeigen, wie so eine Fang- und Kastrationsaktion vonstatten geht, wer alles beteiligt ist und was mit den Tieren passiert.

Da es bei einer echten Aktion nicht möglich ist zu fotografieren, habe ich mir einen kleinen „Dummy“ besorgt.

Dummy für eine Katzenfang-Aktion
Eine herrenlose Katze wird gesichtet.

Den Anfang macht die Sichtung eines oder mehrerer Tiere, die offensichtlich herrenlos sind und auf der Suche nach Nahrung umherirren. Oft werden diese Katzen auffällig, weil sie entweder innerhalb von Wohngebieten herumstromern und niemand sie kennt bzw. zuordnen kann, oder aber sie siedeln sich auf unbewohntem Gelände, wie bspw. stillgelegten Fabriken o.Ä., an.

Dann rufen die Bürger den Katzenschutz Haltern an, und wir fahren hin und schauen uns die Situation vor Ort an.

In jedem Fall sollte zuerst grob geprüft werden, ob diese Tiere ggf. doch einen Besitzer haben und nur ihren täglichen Freigang geniessen.

Dies findet man am besten heraus, indem man in der Umgebung herumfragt, ob jemand die Tiere kennt oder weiß, wohin sie gehören. Vielleicht haben diese Katzen aber auch ein Halsband das nicht auf den ersten Blick erkennbar ist? Oder gar eine Ohrmarkierung die darauf schliessen lässt, dass sie jemandem gehören? Wenn man nahe an diese Katzen herankommt, kann dies geprüft werden.

Zusätzlich zu den Befragungen vor Ort, werden bei Anzeige einer (vermeintlichen herrenlosen) Katze von uns VOR Start einer Fangaktion die Vermisstenanzeigen im Onlineportal des Haustierzentralregisters TASSO e.V. geprüft. Ausserdem sollten die Tierfinder eine entsprechende Fundanzeige beim Fundbüro der Stadt stellen. So hat ein Tierbesitzer noch die Möglichkeit sein Tier (sodenn es nicht gekennzeichnet ist) zurückzubekommen wenn wir es eingefangen haben.

Zusätzlich zu den Befragungen vor Ort, werden bei Anzeige einer (vermeintlichen herrenlosen) Katze von uns VOR Start einer Fangaktion die Vermisstenanzeigen im Onlineportal des Haustierzentralregisters TASSO e.V. geprüft. Ausserdem sollten die Tierfinder eine entsprechende Fundanzeige beim Fundbüro der Stadt stellen. So hat ein Tierbesitzer noch die Möglichkeit sein Tier (sodenn es nicht gekennzeichnet ist) zurückzubekommen wenn wir es eingefangen haben.

Ein guter oder nicht so guter äusserlicher Gesamteindruck lässt übrigens nicht immer darauf schliessen, ob eine Katze herrenlos ist oder nicht: Auch Tiere die wild leben, können sehr gepflegt aussehen – und umgekehrt!

[Werden sehr kleine Tiere gesichtet, kann man davon ausgehen, dass sie draussen geboren und damit herrenlos sind. Denn kein verantwortungsvoller Katzenhalter wird seine Katzenkinder auf eigene Faust in den Freigang entlassen. Wenn also Jungtiere gesichtet werden, sollte eine Fangaktion folgen!]

Wenn man sich sicher ist, das es sich bei den gesichteten Katzen tatsächlich um herrenlose Tiere handelt, kann man eine Fang- und Kastrationsaktion beginnen.
Hierfür sollte zu aller erst eine Futterstelle eingerichtet werden, um die vorhandenen Katzen an einen festen Platz zu gewöhnen. Dies ist wichtig, um dort später eine (mit Futter bestückte) Katzenfalle aufstellen zu können.

Es gibt verschiedene Modelle: Manuelle Fallen, die per Hand vom Fänger bedient werden, oder automatische Fallen, die selbstständig auslösen, sobald eine Katze hineingeht.
Welches Modell zum Einsatz kommt, ist bei jeder Fangaktion verschieden – weil auch jedes Tier anders ist und sich manche Katzen besser mit der einen, andere mit der anderen Falle fangen lassen.
Ich stelle hier einmal beide vor:

Die manuelle Falle lässt sich mittels Zugband auslösen, welches der Fänger in der Hand hält und das mit einem Metallstift die Falltür nach unten sausen lässt.

Diese Falle kommt bspw. auch gern dann zum Einsatz, wenn eine Katzenmutter ihren kleinen Nachwuchs mit zur Futterstelle bringt. Die Tiere bleiben dann meist sehr eng zusammen und gehen auch gemeinsam in die manuelle Falle. Mit einem Zug kann man so also gleich eine ganze Katzenfamilie fangen.

Der Zugfaden ist übrigens ca. 10 Meter lang – so kann sich der Fänger (anders als auf unseren Beispielbildern) viel weiter von der Falle entfernen und sich z. B. in einem entfernten Gebüsch oder hinter einer Mauer verstecken.

Der Zugfaden ist übrigens ca. 10 Meter lang – so kann sich der Fänger (anders als auf unseren Beispielbildern) viel weiter von der Falle entfernen und sich z.B. in einem entfernten Gebüsch oder hinter einer Mauer verstecken.

Hat man eine oder gar mehrere Katzen gefangen, werden die Fallen abgedeckt und die Tiere schnellstmöglich zu einem Tierarzt gebracht.

 

Dort muss geprüft werden, ob die Tiere evtl. einen implantierten Microchip unter der Haut haben, oder aber doch eine Tätowierung (in den Ohren).
Denn ist dies der Fall, kann der Besitzer ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Er kann sein Tier dann wieder abholen.

Sind die Katzen nicht gekennzeichnet, liegt die Vermutung nahe, dass sie keinen Besitzer haben. Normalerweise ist der Ablauf nun so, dass die Katzen rasch zur Kastration kommen. Dies natürlich nur, wenn sie für die Operation schon alt genug sind – das ist normalerweise um den 5. Lebensmonat und mit einem circa-Gewicht von 2 Kilo gegeben.

Wir möchten hier unbedingt erwähnen, dass „schnelle Kastrationen“ nur dann durchgeführt werden, wenn wir sehr wilde Katzen einfangen, bei denen wir sicher sind, dass sie verwildert sind.

Tiere die zutraulich, zahm und menschenbezogen sind (und bei denen auch gar keine Falle zum Einsatz kommen muss, weil wir sie direkt anfassen und auch auf den Arm nehmen können), werden erst einmal bei uns untergebracht und NICHT sofort kastriert.
Denn diese Katzen sind nicht wild und werden auch nicht wieder von uns nach draussen gesetzt! Sie nehmen wir auf und suchen den Besitzer. Meldet sich auch nach längerer Zeit niemand der das Tier vermisst, geht es in die Vermittlung.

Es ist natürlich möglich, dass die extrem verwilderten Tiere – trotz fehlender Kennzeichnung – dennoch Eigentum von jemandem sind. In diesem Fall hat der Eigentümer durch sein Versäumnis seine Katze eindeutig kennzeichnen zu lassen, diese quasi zu einem herrenlosen Tier gemacht…
„Schadensersatzforderungen“ durch eine daraufhin durch die Tierschützer in Auftrag gegebene Kastration können vom Eigentümer rechtlich nun schwer geltend gemacht werden.

In Anbetracht der immer größer werdenden Population von (potentiellen) Streunerkatzen auf Deutschlands Straßen, fackeln die Katzenschützer dieser Tage allerdings nicht mehr lange und lassen solche scheue Tiere zügig kastrieren. Denn es bleibt ihnen aus personellen, finanziellen und räumlichen Gründen nicht viel Auswahl! Je schneller die Tiere kastriert und wieder genesen sind, desto schneller können sie wieder an ihren Fangort zurückgesetzt werden und machen den nächsten Kandidaten Platz.

Nach der Kastration werden die Katzen für einige Tage an einem warmen und sicheren Ort untergebracht. Der Katzenschutz Haltern hat hierfür einige private Notunterkünfte eingerichtet. Die Katzen sind so unter Beobachtung, bekommen nach der Kastration einige Tage Wasser, Futter und medizinische Versorgung und einen Unterschlupf.

Jeder kleine Patient bekommt einen Käfig, der mit Schlafplatz, Katzentoilette und Napf ausgestattet ist. Jeden Tag wird das Schlaflager gereinigt, die Katzentoilette gesäubert und den Tieren Futter und Wasser zur Verfügung gestellt.
Katzen bleiben normalerweise eine gute Woche in der Unterbringung; Kater hingegen eine halbe.

Sind die Tiere nicht mehr in Menschenobhut vermittelbar, weil sie schon zu lange auf der Strasse gelebt haben, werden sie wieder an ihren Fangort zurückgesetzt.

Dort sollte eine betreute Futterstelle eingerichtet werden, damit die Katzen auch weiterhin versorgt sind.

Wie bereits erwähnt, werden zutrauliche Katzen von uns aufgenommen, ihr Besitzer wird gesucht und – wenn sich dieser nicht meldet – die Tiere gehen nach einer gewissen Zeit in die Weitervermittlung. Das gilt natürlich auch und besonders für gefangene Katzen, die noch viel zu klein für eine Kastration sind, und die Menschen gegenüber gar nicht scheu sind. Am besten sucht man für diese Tiere ein Zuhause, wo bereits weitere Katzen leben, mit denen dann gespielt werden kann.