Unsere Vermittlungspraxis

1. Kennen lernen

Unsere Tiere befinden sich alle in privaten Pflegestellen. Nach einem telefonischen Kennenlernen vereinbaren wir einen Besuchstermin mit der Pflegestelle. Unsere Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich neben ihrem Beruf, so dass die Termine meistens am späten Nachmittag, abends oder an den Wochenenden stattfinden.

Da unsere Tiere mit Familienanschluss leben, können wir ausführliche Informationen über ihre Eigenarten und besonderen Bedürfnisse geben. Wir versuchen, Ihnen möglichst genau und ehrlich alle anstehenden Fragen zu beantworten, da auch wir daran interessiert sind, dass unsere Schützlinge einen Platz auf Lebenszeit finden.

2. Besichtigung des neuen Heimes

Sind alle Fragen geklärt und Sie haben beschlossen, eine Samtpfote oder ein anderes Tier aufzunehmen, vereinbaren wir einen Termin, um das neue Zuhause kennen zu lernen aus folgendem Grund:

Wir möchten, dass unser Schützling in ein schönes Heim kommt, wo er sich wohl fühlt und ein artgerechtes Zuhause bekommt. Des Weiteren geben wir gerne Hilfestellung, klären Fra­gen und geben Tipps, z.B. im Hinblick auf Gefahren im Haushalt, Balkonabsicherung etc.

3. Vermittlung

In der Regel versuchen wir unsere Samtpfoten in der näheren Umgebung von Bochum zu vermitteln, um dem Tier lange Fahrwege zu ersparen. Es gibt überall Tiere, die ein neues Zuhause suchen!

An Vollzeit Berufstätige geben wir z.B. keine Einzelkatzen ab. Hier sind Pärchen besser aufgehoben.

Katzenkinder vermitteln wir immer zu zweit und am liebsten in Wohnungshaltung mit abgesichertem Balkon oder Garten. Bei ausgesprochener ländlicher und sicherer Wohnlage, ist auch eine Vermittlung mit Freigang möglich.

Vor der Vermittlung muss abgeklärt werden, ob Tierhaltung und ggfl. eine Balkonabsicherung vom Vermieter erlaubt werden.

KIS Ruhr e.V. vermittelt ausschließlich mit Schutzvertrag.

4. Warum Schutzvertrag und Schutzgebühr?

Zum einen soll diese Gebühr deutlich machen, dass das Tier einen materiellen und emotionalen Wert hat. Keinesfalls ist es als „Geschenk“ oder „Schnäppchen“ gedacht, das bei Bedarf genauso spontan entgegengenommen, als auch schnell wieder weggeworfen wird. Darüber hinaus soll diese Schutzgebühr mithelfen, „unser“ Tier vor dem nochmaligen schlimmen Schicksal zu bewahren, das es in vielen Fällen bereits vor der Aufnahme bei KIS Ruhr e.V. erlebt hat.

Außerdem hilft sie, die finanzielle Situation des neuen Dosenöffners ein wenig zu beurteilen. Denn – wer kein Geld für die Schutzgebühr hat, wird vielleicht später auch nicht dauerhaft die Kosten für Futter, Streu und Tierarzt, Tierpension oder Catsitter aufbringen können oder wollen.

Des weiteren versorgen wir unsere Samtpfoten und anderen Tiere mit den bestmöglichen Mitteln. Operationen, Wurmkuren, Impfungen, Kastrationen und andere tierärztliche Behandlungen stellen die finanzielle Hauptbelastung für KIS Ruhr e.V. dar. Des Weiteren tragen wir bis zu einer erfolgreichen Vermittlung alle Haltungskosten (Futter, Streu usw.).

Dies versuchen wir, durch eine festgelegte Schutzgebühr (ausgewachsenes Tier – kastriert, entwurmt, entfloht, gechipt, Impfung gegen Katzenseuche und –schnupfen: 250 €) teilweise aufzufangen. Im November 2022 haben wir unsere Schutzgebühren angepasst, da die Tierarztkosten deutlich angestiegen sind. Unsere tatsächlichen Kosten für eine Katze bis zu ihrer Vermittlung werden weiterhin nicht annähernd von dieser Schutzgebühr gedeckt.

5. Weitere Hilfestellung nach der Vermittlung

Da wir immer für unsere Schützlinge da sind, geben wir auch gerne nach der Vermittlung Hilfestellung und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Wir wollen, dass unsere Tiere sowie sein Dosenöffner vollkommen zufrieden sind. Besonders bei der Vergesellschaftung von Tieren kann es zu Problemen kommen und der neue Besitzer braucht Geduld und ggfl. Unterstützung.

Unser Probewohnen von 6 Wochen ist eine Absicherung für beide Seiten: sollte die Eingewöhnung des Tieres gar nicht funktionieren oder stellt sich beim Besuch durch KIS Ruhr e.V. innerhalb dieser Zeit heraus, dass die Vermittlung gescheitert ist, wird die Schutzgebühr zurück erstattet und das Tier wieder von uns aufgenommen.

Sollte es aus irgendwelchen privaten Gründen später einmal nicht mehr möglich sein, den Schützling zu halten, nehmen wir ihn ebenfalls wieder bei uns auf. Unser Ziel ist es jedoch, die Tiere in ein endgültiges Zuhause vermitteln.